Eigentumsvorbehalt: Verkaufte Artikel, sei es Hardware, Software, Inhalte, oder geistiges Eigentum bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von „helpIT & more“. Besonders in Hinsicht auf Internetseiten behalten wir uns vor, die verkauften Inhalte/Software wieder offline zu nehmen. In Hinsicht auf Wartungsverträge verpflichtet sich der Vertragspartner zu regelmäßiger Zahlung. Bei einer nicht erfolgten oder versäumten Zahlung behaltet sich „helpIT & more“ vor, die Tätigkeit für den Vertragspartner mit sofortiger Wirkung einzustellen. „helpIT & more“ haftet nicht für eventuelle dadurch auftretende Schäden.
Haftungsausschluss: „helpIT & more“ haftet nicht für eventuell auftretende Schäden an Hardware und Software. Im Falle eines Datenverlusts wird ebenfalls keinerlei Haftung übernommen „helpIT & more“ garantiert keine 100% Verfügbarkeit, da diese nicht technisch realisierbar ist. „helpIT & more“ übernimmt keine Garantie über die Funktionstüchtigkeit der Software von anderen Herstellern, besonders im Falle des Zusammenspiels von unterschiedlichen Softwaretypen und Herstellern. „helpIT & more“ haftet nicht für durch Ausfall von IT Systemen verursachten Verlust, entgangenen Gewinn, Zinsansprüche, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen dem Vertragspartner, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
Haftungsausschluss für Produkte von Partnerfirmen und Drittanbietern: „helpIT & more“ haftet nicht für die Verfügbarkeit der Produkte von Partnerfirmen und Drittanbietern (z.B. Internetstandleitungen, Softwarepakete, Hardware). Im Falle eines Ausfalles von Internetleitungen, Hardware, oder Software werden von „helpIT & more“ notwendige Schritte (z.B. Telefonate) eingeleitet, um eine Wiederherstellung zu Beschleunigen.
Lieferzeiten: Bei vereinbarten Lieferzeiten handelt es sich lediglich um Richtwerte, die unter anderem von Partnerfirmen und Lieferanten abhängig sind, und von mir nicht direkt beeinflusst werden können. Daher wird von mir keine Garantie für die Einhaltung diverser Lieferzeiten gegeben. Eine Haftung dadurch entstandener Schäden ist ausgeschlossen. Verträge zwischen „helpIT & more“ und dem Vertragspartner werden durch die Nichteinhaltung einer Lieferzeit nicht gegenstandslos.
Zahlungsmodalitäten. Der Vertragspartner verpflichtet sich den offenen Betrag erhaltener Rechnungen sofort und ohne Zeitverzögerung nach erhalt der Rechnung in voller Höhe zu begleichen (Die mittlere Dauer für eine Inlandsüberweisung wird auf 4 Tage geschätzt, und berücksichtigt).
Preisgestaltung: „helpIT & more“ behält sich vor, die Preisgestaltung der aktuellen Marksituation anzugleichen. Ausgenommen sind dabei bereits laufende Wartungsverträge, für die Dauer ihrer Gültigkeit.
Wartungsverträge: Wartungsverträge werden über eine Dauer von einem Jahr abgeschlossen, und können ein Monat vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres beiderseitig gekündigt werden. Die Reaktionszeit in einem Störfall hängt von der Entfernung des Vertragspartnernstandortes zum aktuellen Aufenthaltsort von Thomas Hartmann und der Verfügbarkeit von Thomas Hartmann ab. In einem akuten Störfall (Beschreibung siehe Punkt 9.) wird die aktuelle Tätigkeit abgebrochen, sofern es sich bei der aktuellen Tätigkeit nicht ebenfalls um einen akuten Störfall handelt (in diesem Fall gilt das Warteschlangen Prinzip).
Definition „akuter Störfall“: Ein akuter Störfall tritt dann ein, wenn ein für den Vertragspartner existenzielles (zentrales) System der IT Infrastruktur ausfällt (z.B. ein zentraler Server – Terminalserver, Fileserver, Domanicontroller), und der Vertragspartner nicht in der Lage ist, den Betrieb seines Unternehmens ohne das Zentrale System fortzusetzen.
Datenschutz: „helpIT & more“ ist berechtigt sowohl firmenbezogene als auch personenbezogene Daten der Vertragspartner (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Ansprechpartner, Geburtsdatum, etc.) zu ermitteln, verarbeiten und auszuwerten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen gesetzlicher Erlaubnis oder Verpflichtung.
Gewährleistung: „helpIT & more“ handelt nicht mit Gütern. Deshalb wird auch keine Gewährleistung für verarbeitete Hardware übernommen. Die Gewährleistung obliegt den Partnerfirmen oder Drittanbietern, sofern diese als Lieferanten auftreten.
Nutzung fremder Software: Der Vertragspartner ist verpflichtet ausschließlich lizenzierte Software zu verwenden. Eventuell bereits vorhandene Software wird vom Vertragspartner bereitgestellt; der Vertragspartner übernimmt die Gewähr dass die bereitgestellte Software gültig lizenziert ist. Der Vertragspartner hält die „helpIT & more“ vor Ansprüchen wegen Verletzungen lizenzrechtlicher Verpflichtungen zur Gänze Klag und Schadlos.
Einbindung Dritter: „helpIT & more“ behält sich vor, eventuell vertraglich zugesicherte Leistungen durch Drittanbieter oder Partnerfirmen ableisten zu lassen.
Gerichtsstand: Alle abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Österreichischen Recht. Als Gerichtsstand gilt das Landesgericht Klagenfurt; Dies wird auch nicht gegenstandslos durch eine Aufkündigung eines laufenden Vertrages.
Vertragsänderungen: Sofern ein oder mehrere Punkte des Vertrages ungültig oder illegal werden, so behindert dies nicht die Gültigkeit der restlichen Punkte des Vertrages. Ungültige oder illegale Punkte müssen zur Zufriedenheit beider Parteien ausgetauscht oder korrigiert werden.
Vereinbarungen und Verträge: Vereinbarungen und Verträge dürfen nur Schriftlich, und mit zeichnungsberechtigten Personen erfolgen. Mündliche Absprachen liefern keine Gültigkeit.
Sicherheitstechnik: Im besonderen Falle der Sicherheitstechnik (Firewall, Virus, Spyware, Adware, Spam) geht „helpIT & more“ mit besonderer Sorgfalt im Rahmen der verfügbaren technischen Möglichkeiten vor. Es wird darauf hingewiesen das es einen 100% Schutz nicht gibt. Dadurch haftet „helpIT & more“ in keinem Fall für eventuell auftretende Schäden, die dadurch entstehen, dass Sicherheitssysteme umgangen werden.
Erstellung von Software und Inhalt: Im Falle der Erstellung von Software oder Inhalten bleibt „helpIT & more“ der rechtmäßige Eigentümer laut Urheberrechtsgesetz. Der Kunde erhält entweder eine Nutzungserlaubnis auf Vertragszeit bei Abschluss eines Vertrages, oder eine unbegrenzte Nutzungserlaubnis bei Kauf.